In Miethäusern mit mehreren Parteien gehör eine Hausordnung zum guten Ton. Sie soll dazu beitragen, die wesentlichen Eckpfeiler des Zusammenlebens zu organisieren, Streit vorzubeugen und alle Mieter auf den gleichen Stand zu bringen. Dennoch ist nicht jede Hausordnung rechtlich verbindlich und nicht alle geregelten Aspekte sind wirklich zu befolgen. Was darf in der Hausordnung stehen und was darf darin nicht enthalten sein?
Die meisten hier behandelten Punkte unterliegen einer „fließenden“ Rechtsprechung mit sich ändernden Auffassungen. Viele Urteile regeln Streitfragen auf immer neue Art, sodass eine allgemeine rechtsverbindliche Aussage zu Details nur selten möglich ist. Im Zweifelsfall sind viele mögliche Probleme idealerweise im persönlichen Gespräch oder im Extremfall mit unsicheren Chancen vor Gericht zu klären.
Wenn ein Haus mehrere Wohnungen hat, verhalten sich nicht alle Partien gleich. Je nach Verhalten und Toleranz kann es früher oder später zu Streit kommen. Eine Hausordnung kann dazu beitragen, allen einen Verhaltenskodex vorzugeben, über den Grenzen des eigenen Handelns definiert sind.
Zugleich möchte der Vermieter möglicherweise den Umgang mit seiner Immobilie und das Verhalten in bestimmte Bahnen lenken. Auch dafür eignet sich eine Hausordnung, in der über den Mietvertrag hinausgehende Erwartungen an die Mieter definiert sind. Die Hausordnung ist daher ein Instrument, das Zusammenleben in einem Haus für die Gemeinschaft durch möglichst sanfte, aber klare Regeln zu verbessern.
Wichtig: Es gibt kein Gesetz, das eine Hausordnung vorschreibt. Daher gibt es auch keine näher definierten Inhalte. Einzige Ausnahme ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Besitzen mehrere Parteien Eigentumswohnungen in einem Haus, müssen diese eine Hausordnung erstellen. Das regelt § 19 des Wohnungseigentumsgesetz.
Obwohl es keine gesetzliche Grundlage für das Ausstellen solcher Richtlinien gibt, kann eine Hausordnung unter das Vertragsrecht fallen und rechtlich bindend sein. Zu unterscheiden sind zwei mögliche Varianten:
Der Unterschied sind die möglichen Folgen nach einem Verstoß. Mieter, die sich nicht an eine allgemeine Hausordnung halten, haben rechtlich nur wenig zu befürchten. Allerdings kann das Nichteinhalten von Regeln als allgemeine Störung des Hausfriedens betrachtet werden. In diesem Fall kann der Vermieter dagegen möglicherweise vorgehen.
Ganz anders ist es, wenn eine Hausordnung Teil des Mietvertrags ist. Verstößt ein Mieter dann gegen die aufgestellten Regeln, kann der Vermieter diese Person abmahnen. Vorab sollte er diese aber mündlich oder schriftlich ermahnen und zum Einhalten der Regeln auffordern. Aus einer Abmahnung kann nach neuerlichen Verstößen eine berechtigte Kündigung des Mietverhältnisses heranwachsen.
Bei der Bewertung der Inhalte der Hausordnung gilt außerdem noch ein wichtiger Punkt. Die in der Auflistung genannten Inhalte dürfen dem Mieter keine Aufgaben auferlegen, die über die im Mietvertrag genannten Pflichten hinausgehen. Regelt zum Beispiel nur eine Hausordnung die Treppenhausreinigung oder den Winterdienst der Gemeinschaft, ist diese Pflicht ungültig und muss nicht befolgt werden. Solche Vorgaben sind nur dann gültig, wenn die Verpflichtung bereits im Mietvertrag genannt ist.
Darüber hinaus dürfen die Inhalte nicht die persönliche Entfaltung der Mieter unangemessen benachteiligen. Darunter fallen zum Beispiel Einschränkungen, die über Gebühr eine normale Nutzung der Wohnung oder normale Betätigungen in der Wohnung verbieten. Beispiele sind das nächtliche Duschen oder das Wäschewaschen am Sonntag.
Es ist allerdings sehr wohl möglich, störende Tätigkeiten mit Verweis auf die übermäßige Belästigung anderer Mieter ganz oder stark zu beschränken oder auf bestimmte Zeiten zu reduzieren. Dazu können unter anderem Musizieren, Musik hören, Handwerkern oder Grillen auf dem Balkon gehören. Bei Uneinigkeit über die Auslegung lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zum konkreten Punkt.
Vermieter möchten gern viele Details des Zusammenlebens regeln. Dennoch sollte sich die Hausordnung auf wesentliche Punkte beschränken. Nur wenn die Hausordnung zum Mietvertrag gehört, dürfen darin – anders als bei einer rechtlich unverbindlichen im Treppenhaus ausgehängte oder einzeln ausgehändigte Version – Winterdienst, Gartenarbeit sowie die Reinigung des Treppenhauses und anderer Gemeinschaftsflächen geregelt sein. Die meisten anderen Inhalte können sich in beiden Varianten des Regelwerks finden. Dazu zählen:
Grundsätzlich sind weitere Punkte möglich, die in einer Hausordnung vorkommen können. Die meisten Dokumente beschränken sich aber auf diese Punkte des Zusammenlebens. Dabei sind die einzelnen Ausführungen und Regeln häufig sehr konkret.
Es gibt allerdings Verbote und Einschränkungen, die der Vermieter nicht über eine solche Vereinbarung aussprechen darf. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:
Die Hausordnung soll das stressfreie Miteinander regeln. Vermieter neigen dazu, möglichst viele Details regeln zu wollen. Häufig sind weniger Regeln besser und rechtskonformer.
Mieter neigen dazu, Regeln bis zu den Grenzen auszureizen. Letztlich dient ein solches Dokument jedoch dazu, allen Beteiligten Ärger zu ersparen. Mieter sollten daher auch ohne Hausordnung im eigenen Interesse auf andere Mieter Rücksicht nehmen und ihr Verhalten anpassen. Dann ist eine Hausordnung idealerweise überflüssig.
Als Regelwerk des gemeinschaftlichen Wohnens in einer Immobilie hat die Hausordnung eine Berechtigung. Vertragsrelevant ist sie jedoch nur, wenn sie Teil des Mietvertrags ist und dem Mieter keine zusätzlichen Pflichten aufbürdet oder in seinen Rechten beschneidet.