Bei einem Wohnungswechsel haben Mieter häufig das Problem, die alte Kaution noch nicht zurückerhalten zu haben, aber die neue bereits zahlen zu müssen. Zusammen mit der Miete sowie Umzugs- und ggf. Renovierungskosten entsteht schnell eine enorme finanzielle Belastung. Einige Unternehmen haben dieses Problem erkannt und schaffen Abhilfe durch eine Mietkautionsbürgschaft bzw. eine Bürgschaftsurkunde. Diese Form der Mietsicherheit kann eine interessante Alternative für Mieter und Vermieter sein. Sie enthält jedoch auch einige Tücken.
Es gibt verschiedene Anbieter aus der Branche der Banken, Kreditinstitute und Versicherungen, die Lösungen für einen Ersatz der Mietsicherheit offerieren. Sie treten als Bürge für den Mieter ein und händigen diesem eine Bürgschaftsurkunde aus. Dieser gibt das Dokument an den Vermieter weiter.
Der Vermieter enthält dabei anders als bei der Mietsicherheit kein Bargeld, sondern nur die Bestätigung, dass der Kautionsbürge im Fall eines finanziellen Schadens für den Mieter eintritt. Der Vermieter kann sich nach dem Auszug des Mieters in folgenden Fällen an den Bürgen wenden und einen finanziellen Ausgleich aus der Bürgschaftssumme fordern:
Die Kautionsgesellschaft haftet in diesen Fällen bis zur Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Mietsicherheit.
Ein wichtiger Unterschied zwischen einer Mietsicherheit und einer Bürgschaft ist, dass der Vermieter diese nicht akzeptieren muss. Die einzigen Anlageformen, die er auf Wunsch umsetzen muss, sind ein Sparbuch und eine Baraushändigung. Das heißt: Beide Seiten müssen dieser Ersatzleistung zustimmen.
Für Mieter ist die Bürgschaftsurkunde eine akute finanzielle Entlastung. Sie müssen die Mietsicherheit nicht aufbringen und schließen einen Vertrag ab. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Bezeichnungen, die sich inhaltlich nicht durch relevante Aspekte unterscheiden.
In beiden Fällen muss der Mieter die Summe der Mietsicherheit nicht aufbringen. Aber er muss seinem Bürgen eine Prämie zahlen. Diese liegt je nach eigener Bonität und Anbieter jährlich zwischen etwa vier und sieben Prozent der zu leistenden Mietsicherheit. Bei einer Mietsicherheit von 1.800 Euro (entspricht einer Kaltmiete von zum Beispiel 600 Euro) belaufen sich die Kosten bei einer Prämie von fünf Prozent jährlich auf 90 Euro.
Tipp: Die meisten Bürgschaften lassen sich kurzfristig wieder kündigen. In diesem Fall muss der Mieter selbstverständlich die vereinbarte Mietsicherheit an den Vermieter zahlen. Eine Alternative kann bei ausreichender Bonität ein Kredit sein.
Für Mieter bietet eine solche Kautionsabsicherung Vorteile:
Allerdings gibt es auch Nachteile bei einer Mietkautionsbürgschaft:
Für den Vermieter ändert sich nur wenig durch eine Bürgschaft. Er hat mit der Bürgschaftsurkunde die Sicherheit, dass im Schadensfall ein Kreditinstitut, eine Versicherung oder ein anderer Dritter für den Mieter eintritt. Dabei entsteht ein anderer Ablauf als üblich, allerdings kann der Vermieter bei Vertragsabschluss frei entscheiden, ob er die Bürgschaftsurkunde akzeptiert.
Es gibt dennoch zwei Varianten der Bürgschaft, die sich geringfügig, aber in einem wichtigen Punkt unterscheiden:
Für den Vermieter ändert sich fast nichts. Daher profitiert er von folgenden Vorteilen:
Es gibt auch Nachteile, über die sich der Vermieter im Klaren sein sollte:
Sowohl Mieter als auch Vermieter können von dieser Alternative zur Mietsicherheit durch Bargeld profitieren. Für Mieter lohnt sich dieser Weg finanziell in der Regel nur als kurzfristige Überbrückung, kann aber einen Umzug erst realisierbar machen. Vermieter sollten darauf achten, vorrangig eine Bürgschaft auf erste Anforderung zu akzeptieren. Das ist der einfache Weg, wenn ein Schaden eintritt. Die Mietkautionsbürgschaft ist insgesamt eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Kautionsmöglichkeiten. Beide Seiten sollten jedoch individuell prüfen, ob Vor- oder Nachteile überwiegen.