Das Wohnungsübergabeprotokoll gehört beim Ein- und Auszug zu den wichtigsten Papieren. Darin protokollieren beide Mietparteien den Zustand der Wohnung, listen Mängel auf, notieren übergebene Schlüssel und Einrichtungsgegenstände sowie Zählerstände.
Obwohl das Wohnungsübergabeprotokoll nicht vorgeschrieben ist, kann es für Sie rechtlich relevant werden. Sie sollten sowohl als Vermieter als ach als Mieter auf ein solches Schriftstück bestehen. Denn beide Seiten können sich damit absichern und Streitigkeiten bereits im Vorfeld verhindern.
Das Wohnungsübergabeprotokoll ist ein formloses Schriftstück, in dem Vermieter und Mieter bei einem Wohnungswechsel den Zustand der Wohnung möglichst objektiv festhalten. Insbesondere listet es Mängel auf. Beide Parteien unterschreiben das Papier und übernehmen damit die Gewähr, dass der darin aufgeführte Zustand des Objektes den Tatsachen entspricht.
Das Wohnungsübergabeprotokoll können beide Parteien heranziehen, um den Unterschied des Zustands der Wohnung bei Einzug und Auszug zu ermitteln. Daraus leitet sich unter anderem ab, ob Schönheitsreparaturen durch den Mieter erforderlich sind, wer Mängel verursacht hat oder ob zum Beispiel noch alle übergebenen Schlüssel vorhanden sind.
Ein typisches Anwendungsbeispiel: Vermieter und Mieter gleichen den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug ab. Hat sich der Zustand einiger Detailbereiche wie Wände, Türrahmen oder Bodenbelag über die zu erwartende Abnutzung hinaus verschlechtert, kann daraus eine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen resultieren. Aber: War der Mangel bereits beim Einzug protokolliert, muss der Mieter den Mangel nicht beseitigen.
Es gibt zwei Zeitpunkte, wann für Sie das Schriftstück interessant wird.
Beide Parteien erstellen ein Übergabeprotokoll beim Einzug. In dem Fall gehen Vermieter und Mieter die Wohnung durch und halten den Zustand schriftlich fest. In der Regel erfolgt diese Vereinbarung nach der Unterschrift des Mietvertrags und bei der Schlüsselübergabe. Die Übergabe muss spätestens am ersten Tag des Mietverhältnisses stattfinden.
Beide Parteien erstellen das Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug. Auch dabei gehen die Beteiligten die Wohnung durch und halten Mängel fest. In der Regel ist auch hier der optimale Zeitpunkt die Schlüsselübergabe. Das heißt: Die Übergabe findet spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses statt.
Sollte der Vermieter auf eine Inspektion der Wohnung zwischen zwei Vermietungen verzichten, können Vor- und Nachmieter ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Der einzige Unterschied: Der Nachmieter übernimmt die Verantwortung für den protokollierten Zustand der Wohnung.
Erfahrungsgemäß sollten Sie eine Wohnung bei ausreichend Tageslicht inspizieren. Das Sonnenlicht ermöglicht Ihnen einen besseren Blick und Mängel sind leichter zu sehen. Bei schwach beleuchteten Räumen am Abend oder frühen Morgen besteht die Gefahr, dass Ihnen Kratzer, Dellen, Farbschattierungen und ähnliche Mängel nicht auffallen.
Für Form und Inhalt des Wohnungsübergabeprotokolls gibt es keine offiziellen Vorgaben. Einige wichtige Punkte sollte es aber mindestens enthalten, damit es im Zweifelsfall rechtlichen Ansprüchen genügt. Sowohl der Deutsche Mieterbund und ähnliche Vereinigungen als auch verschiedene Vermieterorganisationen empfehlen ähnliche Inhalte. An diesen sollten sich das Papier orientieren.
Ein detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll sollte folgende formale Punkte enthalten:
Darüber hinaus sollte ein detaillierte Wohnungsübergabeprotokoll folgende inhaltliche Punkte aufweisen, mit denen der Zustand des Objekts beschrieben wird:
Nicht vergessen: Beide Parteien erhalten je ein Exemplar!
Solange alle Räume in einem einwandfreien Zustand sind, gilt ein Kreuz bei „ohne Mängel“ als korrekt. Doch was passiert, wenn es erkennbare Gebrauchsspuren oder Stellen mit Schimmel oder abgeplatzter Farbe gibt? In diesem Fall kreuzen Sie „Mängel“ an und beschreiben in der Zusatzzeile den Mangel so exakt wie möglich. Sie sollten bei der Begutachtung insbesondere auf kleine „Macken“ achten, die später zu einem handfesten Streit führen können. Während ein kleiner Kratzer am Türrahmen meistens unerheblich ist, könnten übersehene Mängel anderer Art zu teuren Nacharbeiten führen. So erfordern schwer zu beseitigender Schimmel im Badezimmer, eine defekte Fensterdichtung oder ein Loch im Parkett sowie erforderliche Anstriche mit Ölfarbe häufig kostspielige Arbeiten. Halten Sie solche „Kleinigkeiten“ nicht im Protokoll fest, kann das beim Einzug später für Sie als Mieter teuer werden. Beim Auszug bleiben Sie als Vermieter dagegen auf den Kosten für die Beseitigung sitzen.
Denn es gilt: Nur wenn das Problem im Protokoll benannt ist, lässt sich die Verursacherfrage klären. Das ist die Voraussetzung, um den Mieter zur Beseitigung zu verpflichten.
Ziel der Bestandsaufnahme ist es, den Zustand der Wohnung möglichst objektiv zu erfassen. Allerdings ist es nicht immer eindeutig, ob eine Fußleiste zum Beispiel nur leicht abgenutzt wirkt oder beschädigt ist. Kommt es zu einer Differenz bei der Beurteilung, haben beide Seiten das Recht, eine abweichende Einschätzung in das Protokoll aufzunehmen. Denken Sie daran, strittige Punkte möglichst mit Fotos zu belegen.
Wichtig: Da beide Seiten das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben, dürfen Sie eine abweichende Meinung nicht ignorieren.
Im Protokoll sollten Sie auch mündliche Absprachen festhalten. Wenn eine Partei die Beseitigung eines Mangels zusagt, sollte das aus dem Schriftstück hervorgehen. Gleiches gilt für den Verzicht auf Beseitigung.
Problematisch sind in diesem Zusammenhang Mängel oder Zusagen, die nicht schriftlich festgehalten sind. Hält sich beispielsweise eine Vertragspartei nicht an mündliche Absprachen, muss die Gegenseite dieses Versäumnis nachweisen. Ähnlich ist es bei später entdeckten Mängeln. Daher gilt: Alle Vereinbarungen sollten Sie protokollieren.
Da ein Wohnungsübergabeprotokoll rechtlich nicht verpflichtend ist, können Sie auf dieses Schriftstück verzichten. Allerdings steht dann im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage.
Sollte sich eine Partei weigern, den Zustand der Wohnung gemeinsam zu protokollieren, kann die jeweils andere einen Handwerker oder Sachverständigen hinzuziehen, um Mängel zu dokumentieren. Auch eine neutrale dritte Person wie ein Nachbar kann als Zeuge diese Rolle grundsätzlich übernehmen. Wichtig: Die Inspektion der Wohnung sollte im Zuge der Übergabe und damit zeitlich unmittelbar vorher oder nachher stattfinden. Je länger der Zeitraum dazwischen wird, desto weniger Klarheit herrscht über den tatsächlichen Zustand einer Wohnung.
Eine klare Auflistung von Mängeln gehört bei einem Mieterwechsel zum guten Ton. Mehr noch: Das Protokollieren führt zu einer beidseitigen Verbindlichkeit und ein Stück Rechtssicherheit.
Der Vermieter kann später nicht behaupten, dass der Mieter die Wohnung beschädigt hat oder erforderliche Schönheitsreparaturen nicht erledigt hat. Der Mieter kann keine Mängel reklamieren, die er bei der Übergabe der Wohnung hätte sehen müssen. Zudem hilft das Papier, die Abnutzung zwischen Einzug und Auszug und möglicherweise erforderliche Schönheitsreparaturen zu bestimmen.
Wichtig: Unterzeichnen Sie dieses Papier erst bei Übergabe der Wohnung. Willigen Sie nicht in eine Übergabe ohne Protokoll ein. Die Schlüsselübergabe und die detaillierte Zustandsbeschreibung bilden am Tag der Wohnungsübergabe eine Einheit.