Kaufpreis | 2.700.000 € |
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Provision | 3.57 |
Hier bietet sich eine einmalige Gelegenheit, ein geschichtsträchtiges Anwesen mitten im idyllischen Isernhagen K.B. zu erwerben. Dieses charmante 1,5-geschossige Fachwerk-Wohnhaus aus dem Jahr 1520 vereint ländliches Flair mit historischer Bedeutung und wartet darauf, zu neuem Leben erweckt zu werden. Auf einer beeindruckenden Wohnfläche von insgesamt 462 m² erwarten Sie 17 Zimmer, darunter zwei Maisonette-Einliegerwohnungen, die 1933 im Anbau entstanden und 2000 modernisiert wurden. Diese Einheiten umfassen zusammen etwa 93 m² und sind derzeit vermietet. Das Hauptwohnhaus steht ab Februar 2025 bezugsfrei zur Verfügung und bietet großzügige, helle Räume sowie einen weitläufigen Garten mit überdachter Terrasse, die zum Verweilen einlädt. Der angrenzende Pferdehof ist ein wahres Paradies für Pferdeliebhaber: Auf rund 12.000 m² Fläche stehen etwa 30 Pferdeboxen in mehreren Stallgebäuden bereit, von denen aktuell 20 vermietet sind. Ein geräumiger Auslauf, ein Reitplatz und der idyllische Löschteich ergänzen das Angebot. Es besteht außerdem die Option, zusätzliche Weideflächen anzupachten. Das große Hallengebäude, das als Lagerfläche für Maschinen und Heu dient, sowie der Innenhof mit 12 Stellplätzen und vier Garagen, wurden nach einem Brand in den späten 1990er Jahren neu errichtet. Trotz seines historischen Charmes besteht Sanierungsbedarf, um das Anwesen an zeitgemäße Standards anzupassen. Eine Modernisierung der Öl-Heizung, ebenso wie die Gestaltung der großzügigen Dachbodenflächen, die zusätzlichen Wohnraum schaffen könnten, bieten interessante Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Die Immobilie steht nicht unter Denkmalschutz, wodurch Sie in Ihren Planungen besonders flexibel sind. Besonders hervorzuheben ist das zusätzliche Entwicklungspotenzial des Grundstücks: Rund 4.500 m² sind als Bauland ausgewiesen, von denen ein Teil mit Halle und Stallungen bebaut ist. Ein Bebauungsplan existiert nicht, die planungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung ist demnach aufgrund von § 34 BauGB zu beurteilen. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Eine verbindliche Beurteilung ist nur über eine aktuelle Bauvoranfrage möglich. Das zum Verkauf stehende Teilgrundstück wird derzeit neu vermessen und erhält eine separate Flurnummer. Lassen Sie sich von diesem besonderen Anwesen und seinem vielfältigen Potenzial begeistern!