Kaufpreis | 399.000 € |
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Provision | keine Provision für Käufer |
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Das große Zweifamilienhaus eignet sich für ein Mehrgenerationenwohnen und bietet weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Egal ob Sie beide Einheiten selber nutzen, oder sich die Finanzierung der Immobilie durch die Vermietung einer Wohneinheit erleichtern. Die beiden Einheiten sind ohne großen Aufwand wieder zu verbinden.
In naturnaher Lage am Waldrand in Wegberg-Arsbeck gelegen, befindet sich das ca. 1.100 m² große Grundstück, welches derzeit durch zwei Mietparteien bewohnt wird.
Das ursprüngliche Einfamilienhaus wurde 1967 massiv gebaut, sowie das Gartenhaus" (ca. 25 m² groß). Im Jahr 1968/1969 wurde eine Garage angebaut. 1977 haben die Eigentümer Ihr Wohnhaus um einen ebenfalls massiv gebauten Anbau erweitert.
Eine Wohnung befindet sich im Erdgeschoss (ca. 96 m²), die zweite im Obergeschoss (ca. 107 m² groß ).
Die Wohnung im Obergeschoss erreichen Sie über den Haupteingang; eingetreten in die großzügige Diele befindet sich links ein Gäste-WC und rechts eine imposante gewendelte Treppe, die zu den eigentlichen Wohnräumen ins Obergeschoss führt. Die Wohnfläche teilt sich auf in zwei Schlafräume, ein Badezimmer, die Küche und das dahinterliegende Wohnzimmer. Das mit Wasser und Strom versorgte "Gartenhaus" nutzt der Mieter dieser Wohnung.
Die Wohnung im Erdgeschoss ist ohne Stufen über eine behindertengerechte Rampe erreichbar. Die Haustür ist auch elektronisch zu öffnen.
Der linke Bereich ist der Schlaftrakt, mit insgesamt 3 Zimmern und einem Badezimmer. Rechts liegt das Wohnzimmer mit einem Zugang in den Innenhof. Daneben ist die Küche und der dahinter liegende Abstell-/Vorratsraum. Der Innenhof und die Garage werden vom Mieter der Erdgeschosswohnung genutzt.
Über den hinteren Anbau befindet sich ein nicht zu Wohnzwecken ausgebauter Spitzboden, der über eine Stahltreppe hinterm Haus erreichbar ist. Der Spitzboden wurde von den Eigentümern des Hauses gelegentlich genutzt. Eine Verbindung mit der oberen Wohnung ist möglich.
Ein Zugang in die Kellerräume ist hauptsächlich über den Kellerabgang im Innenhof erreichbar, eine zurzeit verschlossene Kellertüre vom Haupthaus lässt sich ohne weiteres über das Haupthaus wieder nutzen. Die Kellerräume werden, bis auf die gemeinschaftlich nutzbare Waschküche, von der Mietpartei der Wohnung im Erdgeschoss genutzt.
Der Garten ist auf die Mietparteien aufgeteilt.