Miete | 438 € |
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Nebenkosten | 220 € |
Gesamtmiete | 668 € |
Das Niedersächsische Wohnraumförderungsgesetz (NWoFG) fördert in Niedersachsen, also auch in Wildeshausen, die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Wohnungen, die nach den Vorgaben dieses Gesetzes errichtet oder modernisiert werden, zeichnen sich in der Regel durch folgende Merkmale aus:
Preisgünstiger Wohnraum: Die Mieten für geförderte Wohnungen werden für einen langfristigen Zeitraum unterhalb des Marktniveaus liegen, um einkommensschwächeren Haushalten Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
Belegungsbindung: Wohnungen, die mit Fördermitteln gebaut werden, unterliegen einer Belegungsbindung. Das bedeutet, dass sie nur an Personen oder Haushalte vermietet werden dürfen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die genauen Einkommensgrenzen orientieren sich an der Höhe des Haushaltseinkommens.
Sozialer Wohnungsbau: Ein Teil der geförderten Wohnungen fällt in den Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Diese Wohnungen sind für Haushalte mit niedrigem Einkommen gedacht und unterliegen besonderen Mietpreisvorgaben.
Zielgruppen: Unsere Wohnungen richten sich besonders an kleine Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Singles, Senioren und Menschen mit niedrigem Einkommen, die auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer geeigneten Wohnraum finden.
In Wildeshausen, wie in vielen anderen Städten Niedersachsens, spielt der geförderte Wohnungsbau eine wichtige Rolle, um den wachsenden Bedarf an erschwinglichem Wohnraum zu decken und soziale Gerechtigkeit zu fördern.